ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Vertragsabschluss
Telefonische oder mündliche Erklärungen werden erst mit unserer schriftlichen Bestätigung wirksam. Liefer- oder Einkaufsbedingungen unserer Vertragspartner gelten für Geschäfte mit uns nur, wenn wir den Bedingungen ausdrücklich zugestimmt haben.
Preise
Unsere Preise sind Nettopreise, zuzüglich Mehrwertsteuer. Werden zwischen Vertragsabschluss und Erfüllung des Vertrages Steuern, Zölle, Gebühren, Abgaben, Abschöpfungen oder Frachtsätze erhöht oder neu eingeführt, so sind wir berechtigt, den Kaufpreis entsprechend zu erhöhen. Vergütungen für die Entsorgung von Transportverpackungen sind bereits in den Preisen erhalten.
Lieferumfang
Maßgebend für die Berechnung ist das am Verladeort festgestellte Originalgewicht und die dort festgestellte Stückzahl. Bei Originalverpackungen gilt das aufgedruckte Nettogewicht. Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10% der Gesamtmenge sind vorbehalten. Ein Schwund oder ein Gewichtsverlust während des Transportes geht zu Lasten des Käufers. Bei Bahnversand bedürfen Fehlmengen einer bahnamtlichen Tatbestandsaufnahme, bei Spediteur-Verladungen werden nur Fehlmengen anerkannt, die auf den Frachtpapieren durch den LKW-Fahrer bescheinigt werden. Außerdem ist unverzüglich bei uns Weisung über weitere Maßnahmen einzuholen. Bei Abholung der Ware müssen Fehlmengen bei Übernahme von der ausliefernden Firma bescheinigt worden sein.
Liefermöglichkeit
Richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung sowie glückliche Ankunft bleibt ausdrücklich vorbehalten. Bei Streik, Aussperrung, Verkehrssperren, Verkehrsstockungen, Mangel an Frachtgelegenheit, behördlichen Eingriffen, Mangel an Arbeitskräften, Ausfall der IT-Infrastruktur und ähnlichen Ereignissen, insbesondere bei Fällen höherer Gewalt, ist der Verkäufer von der Verpflichtung zur Einhaltung von Fristen aller Art entbunden. Bei nur teilweise rechtzeitiger Lieferung ist der Lieferant nicht gehalten, die Ware auf mehrere Kunden aufzuteilen.
Beanstandungen
Beanstandungen werden nur berücksichtigt, wenn sie vom Käufer spätestens innerhalb 24 Stunden nach Erhalt der Ware erhoben werden. Beanstandungen von Teillieferungen haben keinen Einfluss auf die
Erfüllung des Vertrages im Übrigen. Auch nach Beanstandung ist der Käufer verpflichtet, die Ware weiterhin fach- und sachgerecht zu transportieren und zu lagern. Die Ware ist dem Lieferant zur Prüfung zur Verfügung zu stellen, wenn dieser nicht ausdrücklich darauf verzichtet. Bei Verstößen gegen diese Pflichten gehen die Rechte des Käufers aus der Beanstandung verloren. Begründete Beanstandungen sind nach unserer Wahl durch Wandlung, Minderung oder Nachlieferung mangelfreier Ware zu beheben. Weitere Ansprüche des Käufers gegen uns oder unsere Erfüllungsgehilfen sind ausgeschlossen, insbesondere Ersatz von
Verzugsschaden, Schadensersatz wegen positiver Vertragsverletzung und Ansprüche aus Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind. Dies gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit unsererseits oder des Fehlens zugesicherter Eigenschaften zwingend gehaftet wird.
Frachtkosten
Ab einem Auftragswert von 300,00 Euro netto wird frachtfrei geliefert.
Zahlung
Preise verstehen sich netto Kasse, zahlbar sofort nach Warenerhalt. Von diesem Zeitpunkt an ist die Forderung in Höhe des jeweils banküblichen Zinssatzes für Kontokorrentforderungen zu verzinsen. Bei Verzug des
Käufers sind wir berechtigt, ohne Setzung einer Nachfrist von nicht ausgeführten Verträgen zurückzutreten, Schadensersatz wegen Nichterfüllung oder Vorleistung des Käufers zu verlangen.
Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur restlosen Bezahlung des Kaufpreises und der Tilgung aller gegenwärtigen und noch entstehenden Forderungen aus der Geschäftsverbindung unser Eigentum. Zugriffe Dritter (Beschlagnahme, Pfändung) auf unsere Ware sind uns unverzüglich mitzuteilen. Bei Zahlungsverzug des Käufers sind wir berechtigt, die Ware abholen zu lassen. Der Käufer ist im Rahmen ordnungsgemäßer Geschäftsführung berechtigt, über die Ware zu verfügen oder sie zu verarbeiten. Unter unserem Eigentumsvorbehalt stehende Waren werden für uns verarbeitet. Im Falle der Verarbeitung geht das Eigentum an der durch Verarbeitung gewonnenen neuen Ware nach §§ 947, 948 BGB in entsprechender Anwendung auf uns über. Der Käufer tritt alle Rechte und Ansprüche aus Verarbeitung oder Weiterveräußerung an uns ab. Auf unseren Wunsch ist der Käufer verpflichtet, diese Abtretung den Drittschuldnern bekannt zu geben. Er hat uns die erforderlichen Auskünfte zu geben und die Unterlagen auszuhändigen. Noch nicht voll bezahlte Ware darf weder verpfändet noch anderweitig zur Sicherheit übereignet werden.
Zurückbehaltungsrecht
Ein Zurückbehaltungsrecht des Käufers gegenüber den Ansprüchen des Verkäufers wird ausgeschlossen.
Kennzeichnungspflicht
Die richtige Kennzeichnung der Ware beim Verkauf ist vom Käufer zu überwachen und gegebenenfalls zu ergänzen oder nachzuholen. Im Falle von Probeentnahmen durch die Lebensmittelüberwachung hat der
Käufer die nach den Vorschriften durch den Probennehmer zurückzulassende Gegenprobe sofort dem Verkäufer zuzuleiten.
Allgemeines
Erfüllungsort und Gerichtsstand für Lieferung und Zahlung ist Kempten. Es gilt deutsches Recht als vereinbart. Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen oben genannten Bestimmungen nicht, die zugleich Bestandteil des Vertrages sind.
Füß GmbH
Gastro Service
Burgstraße 1
87509 Immenstadt im Allgäu
F 0049 8323 98661-55
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